Die Bruttorendite im Exposé ist Jahresmiete geteilt durch Kaufpreis. Sie enthält keine Service Charge, keinen Leerstand und keine Kaufnebenkosten. Hier steht, was nach allen Abzügen bleibt, und wo Ihr Preis im Register tatsächlich liegt.
Wir schicken Ihnen Ihre Eingaben, das Ergebnis nach allen Abzügen und die Einordnung in das Register als E-Mail. Kein Download, kein Verteiler. Sie können darauf antworten, die Mail landet direkt bei uns.
DLD-Übertragung 4 Prozent des Kaufpreises, marktüblich Käuferseite. Dazu feste Amtsgebühren von rund 1.100 AED: Verwaltungsgebühr 580 bei fertigen Objekten (40 bei off-plan), Titelurkunde 250, Lageplan 250, Wissens- und Innovationsgebühr je 10.
Trustee-Gebühr 2.000 AED plus Mehrwertsteuer unter 500.000 AED Kaufpreis, 4.000 plus Mehrwertsteuer darüber. Wird nach Kaufpreis automatisch gesetzt. Bei Finanzierung kämen 0,25 Prozent der Darlehenssumme plus 290 AED dazu, hier nicht enthalten.
Maklerprovision beim Kauf rund 2 Prozent plus 5 Prozent Mehrwertsteuer. Verhandelbar, keine gesetzliche Vorgabe.
Service Charge zahlt der im Grundbuch eingetragene Eigentümer (Gesetz Nr. 6 von 2019). Sie enthält bereits die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage (Sinking Fund, Art. 25(e)(8)), die Gebäudeversicherung der Gemeinschaftsflächen, die Verwaltung der Anlage und 5 Prozent Mehrwertsteuer. Eine zusätzliche Rücklage gehört nicht in die Rechnung. Die tatsächliche Zahl steht in der Abrechnung der Owners Association und ist über Mollak nachprüfbar.
Hausverwaltung ist freiwillig, marktüblich 5 bis 8 Prozent der Jahresmiete. Auf 0 setzen, wenn Sie selbst vermieten, und dann mit mehr Leerstand rechnen.
Nicht enthalten, weil nicht Ihre Kosten: die Vermietungsprovision von rund 5 Prozent der Jahresmiete zahlt in Dubai üblicherweise der Mieter, ebenso die Ejari-Registrierung von 178 bis 220 AED (Art. 22 Gesetz Nr. 26 von 2007). Die Wohnungsgebühr von 5 Prozent läuft über die DEWA-Rechnung des Mieters.
Annahme, nicht belegt: der Leerstand von vier Wochen. Für den Dubaier Wohnungsmarkt gibt es dazu keine belastbare veröffentlichte Zahl, kursierende Angaben stammen von Verwaltungsfirmen über die eigenen Bestände. Der Wert ist gesetzt, damit die Rechnung nicht von Vollvermietung ausgeht.
Annahme, Vertragssache: die Instandhaltung der eigenen Wohnung. Was der Mieter trägt und was Sie tragen, steht in Ihrem Mietvertrag, üblich ist eine Betragsgrenze je Vorfall. Voreingestellt 0, damit hier nichts Erfundenes steht.
Diese Seite ist eine Rechenhilfe und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Historische Marktdaten sind kein verlässlicher Indikator für künftige Entwicklungen.